Hybride Arbeitsmodelle – also eine Mischung aus Büropräsenz, Homeoffice und Remote Work – sind auch in Österreich längst Alltag. Doch mit der neuen Flexibilität wächst die Komplexität: Was passiert, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland arbeiten wollen?
Neben organisatorischen Fragen stellen sich vor allem steuerliche und rechtliche Herausforderungen, die österreichische Unternehmen unbedingt kennen sollten.
1. Hybride Arbeitsmodelle in Österreich
In Österreich sind vor allem drei Modelle üblich:
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3+2 Modell: Drei Tage Büro, zwei Tage Homeoffice.
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Remote-Optionen: Mitarbeitende dürfen tageweise auch außerhalb Österreichs arbeiten, aber meist zeitlich limitiert.
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Work from Anywhere: In Österreich eher zurückhaltend gehandhabt, oft nur für Kurzaufenthalte im EU/EWR-Raum (z. B. max. 30 Tage pro Jahr).
Grund: Während Homeoffice innerhalb Österreichs steuerlich und arbeitsrechtlich weitgehend klar geregelt ist (inkl. Homeoffice-Pauschale seit 2021), wird es beim Arbeiten im Ausland sehr schnell komplex.
2. Steuerliche Aspekte für Österreich
Einkommensteuer & Doppelbesteuerung
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Österreich besteuert nach dem Wohnsitzprinzip: Wer in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig.
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Bei Auslandseinsätzen greifen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die gängige 183-Tage-Regel bedeutet: Wer länger als 183 Tage im Jahr in einem anderen Land arbeitet, kann dort steuerpflichtig werden.
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Unternehmen müssen prüfen, ob durch den Mitarbeitenden im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird (z. B. wenn regelmäßig von dort gearbeitet wird). Das ist ein Kernrisiko für Arbeitgeber.
Sozialversicherung
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Innerhalb der EU/EWR und Schweiz gilt die VO (EG) 883/2004.
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Für kurzzeitige Auslandstätigkeit beantragen österreichische Unternehmen beim Dachverband der Sozialversicherungsträger eine A1-Bescheinigung – sie bestätigt, dass die österreichische Sozialversicherung weiter gilt.
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Wird aber mehr als 25 % der Arbeit im Ausland erbracht, kann dort Sozialversicherungspflicht entstehen.
3. Länder, die für Österreicher*innen beliebt sind
Viele österreichische Unternehmen erlauben Remote Work im EU/EWR-Raum für begrenzte Zeit. Beliebt sind:
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Deutschland: Einfach, da enge DBA- und SV-Regelungen bestehen.
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Spanien & Portugal: Attraktiv durch Remote-Work-Programme, steuerlich aber nur für Kurzaufenthalte praktikabel.
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Italien: Häufig genutzt für Grenzgänger oder Zweitwohnsitze (Südtirol), hier gelten enge DBA-Regeln.
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Drittstaaten (z. B. USA, Asien): Deutlich komplizierter, da keine einheitlichen Sozialversicherungsabkommen bestehen – meist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
4. Praktische Herausforderungen für österreichische Unternehmen
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Arbeitsrecht: In Österreich gilt grundsätzlich österreichisches Arbeitsrecht, wenn der Dienstvertrag hier abgeschlossen ist. Bei längerem Aufenthalt im Ausland können aber zwingende lokale Regelungen greifen (Urlaub, Kündigungsschutz).
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Unfallversicherung: Die österreichische AUVA deckt Arbeitsunfälle nur ab, wenn Auslandstätigkeiten gemeldet und genehmigt sind.
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Datenschutz: DSGVO gilt weiterhin, aber bei Zugriffen aus Drittstaaten müssen zusätzliche Sicherheiten getroffen werden.
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IT-Sicherheit: Viele österreichische Firmen bestehen auf VPN, Firmenlaptop und klare Regeln für Auslandszugriffe.
5. Handlungsempfehlungen für österreichische Unternehmen
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Klare Policies formulieren: Viele Unternehmen in Österreich erlauben z. B. 30 Tage Remote Work pro Jahr innerhalb EU/EWR, mit vorheriger Genehmigung.
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A1-Bescheinigungen beantragen: Immer bei Auslandseinsätzen innerhalb der EU – auch bei kurzen Aufenthalten!
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DBA prüfen: Ab 183 Tagen oder bei regelmäßigem Arbeiten im Ausland droht Steuerpflicht im Gastland.
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Betriebsstättenrisiko beachten: Bei längerem oder regelmäßigem Arbeiten im Ausland unbedingt steuerlich prüfen lassen.
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Recht und Verträge anpassen: Arbeitsrechtliche Klauseln (z. B. Rechtswahl) einbauen und Unfallversicherung klären.
Fazit
Hybride Arbeitsmodelle sind auch in Österreich längst Standard – aber beim Arbeiten im Ausland ist Vorsicht geboten. Steuer, Sozialversicherung, Unfallversicherung und IT-Sicherheit sind keine Nebenthemen, sondern entscheidende Faktoren.
Wer klare Regeln formuliert, rechtzeitig A1-Bescheinigungen beantragt und Mitarbeitende über die Risiken aufklärt, schafft Flexibilität ohne rechtliche Fallstricke.
Kurz gesagt: Arbeiten im Ausland ist möglich – aber in Österreich nur mit klaren Grenzen und guter Vorbereitung.


